Kostenübernahme bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können sich direkt an einen
niedergelassenen Psychotherapeuten wenden. Nach der Antragstellung erhalten
sie gegebenenfalls eine Mitteilung über die Anzahl der genehmigten
Therapiestunden sowie deren Kostenübernahme. Die gesamten Kosten werden
direkt vom Psychotherapeuten über die Chip-Karte mit der Krankenkasse
abgerechnet.
Kostenübernahme bei privat Versicherten
Der Umfang der finanzierten Psychotherapie ist bei den verschiedenen
privaten Krankenversicherungen unterschiedlich. Teilweise gibt es pauschale
Stundenzahlen pro Jahr (häufig 20 oder 30 Sitzungen), die ohne weiteren
Antrag in Anspruch genommen werden können. Manche Gesellschaften sehen,
ähnlich wie bei den gesetzlichen Krankenkassen, vor, dass zunächst eine
Prüfung des Antrages erfolgt und dann über die beantragte Stundenzahl für
Psychotherapie entschieden wird. Einige wenige Krankenversicherungen lehnen
die Kostenübernahme bei Psychologischen Psychotherapeuten ab, obwohl seit
dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes (01.01.1999) eine
Gleichbehandlung ärztlicher und psychologischer Psychotherapeuten vorgesehen
ist. Die Abrechnung der Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung
für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen
Psychotherapeuten (GOP).
Kostenübernahme bei Beihilfeberechtigten
Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung
für Psychotherapie.
Dort ist einheitlich geregelt, dass eine Kostenübernahme
für die Verfahren Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie und Psychoanalyse besteht. Falls mehr als 10 Sitzungen
Psychotherapie erforderlich sind, muss ein Antrag bei der Beihilfestelle
vorab gestellt werden. Die private Krankenversicherung des
Beihilfeberechtigten schließt sich dann dem Bescheid der Beihilfestelle
entsprechend an. Die Abrechnung für Beihilfeberechtigte richtet sich nach
der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und
Jugendlichen Psychotherapeuten (GOP).
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