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Kostenübernahme bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können sich direkt an einen niedergelassenen Psychotherapeuten wenden. Nach der Antragstellung erhalten sie gegebenenfalls eine Mitteilung über die Anzahl der genehmigten Therapiestunden sowie deren Kostenübernahme. Die gesamten Kosten werden direkt vom Psychotherapeuten über die Chip-Karte mit der Krankenkasse abgerechnet.

Kostenübernahme bei privat Versicherten

Der Umfang der finanzierten Psychotherapie ist bei den verschiedenen privaten Krankenversicherungen unterschiedlich. Teilweise gibt es pauschale Stundenzahlen pro Jahr (häufig 20 oder 30 Sitzungen), die ohne weiteren Antrag in Anspruch genommen werden können. Manche Gesellschaften sehen, ähnlich wie bei den gesetzlichen Krankenkassen, vor, dass zunächst eine Prüfung des Antrages erfolgt und dann über die beantragte Stundenzahl für Psychotherapie entschieden wird. Einige wenige Krankenversicherungen lehnen die Kostenübernahme bei Psychologischen Psychotherapeuten ab, obwohl seit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes (01.01.1999) eine Gleichbehandlung ärztlicher und psychologischer Psychotherapeuten vorgesehen ist. Die Abrechnung der Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten (GOP).

Kostenübernahme bei Beihilfeberechtigten

Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie.
Dort ist einheitlich geregelt, dass eine Kostenübernahme für die Verfahren Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse besteht. Falls mehr als 10 Sitzungen Psychotherapie erforderlich sind, muss ein Antrag bei der Beihilfestelle vorab gestellt werden. Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich dann dem Bescheid der Beihilfestelle entsprechend an. Die Abrechnung für Beihilfeberechtigte richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten (GOP).

 
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