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Vorgespräche

Nach einer telefonischen Terminabsprache finden vorbereitende Gespräche statt, die von den Krankenversicherungen in der Regel ohne Antrag übernommen werden. In diesen Gesprächen geht es darum zu klären, ob eine Psychotherapie notwendig ist, was das Ziel dieser Psychotherapie sein soll und ob Patient und Psychotherapeut zu einer guten grundsätzlichen Zusammenarbeit finden. Der Inhalt dieser sowie aller weiteren Therapiegespräche unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Nach den Vorgesprächen kann gegebenenfalls ein Antrag auf Kostenübernahme an die Krankenkasse, Privatversicherung oder Beihilfe gestellt werden. In der Regel gehört zu diesem Antrag ein Bericht des Psychotherapeuten, in dem die Belastungen des Klienten im Zusammenhang mit seiner Lebensgeschichte sowie die geplante Psychotherapie geschildert werden. Dieser Bericht wird anonymisiert (ohne Namen, mit Chiffre) an einen Gutachter der jeweiligen Krankenkasse weitergeleitet, der über die Notwendigkeit der Psychotherapie entscheidet.
Achtung: Die Finanzierung einer Psychotherapie kann sich hinderlich auf den Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen, privaten Krankenversicherungen oder Lebensversicherungen auswirken.

 
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